Patienteninfo

Behandlungsorte

Wir behandeln in unserer Praxis, im Hause des Patienten und im Pflegeheim.

Heilmittelverordnung

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung.

  • Diese wird in der Regel von einem Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Neurologen, Hausarzt oder Kieferorthopäden ausgestellt.
  • Die Behandlung sollte spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum beginnen.
  • Die Therapiekosten werden von allen gesetzlichen und den meisten privaten Krankenkassen übernommen.
  • Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10%, sofern keine Befreiung vorliegt.
  • Privat Versicherte sollten vor Therapiebeginn klären, ob und in welcher Höhe die Kosten von ihrer Versicherung übernommen werden.
  • Ein Hausbesuch muss ärztlich verordnet sein.